Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung stellt das Begehren des Arbeitgebers dar, sich von einem Arbeitnehmer und dem derzeit bestehenden Arbeitsvertrag zu lösen unter gleichzeitigem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Auch für eine Änderungskündigung ist die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gegeben. Die Änderungskündigung ist regelmäßig ein milderes Mittel als die Beendigungskündigung und muss daher vom Arbeitgeber grundsätzlich vorgezogen werden.

Eine Änderungskündigung lediglich zur Reduzierung des Lohnes bzw. Gehaltes ist regelmäßig nicht möglich.

Nach Ausspruch einer Änderungskündigung stehen dem Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung annehmen, dann gilt ab Ablauf der Kündigungsfrist das neue Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen als vereinbart.
  2. Der Arbeitnehmer kann die Änderung ablehnen, dann wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung, gegen die man sich zur Wehr setzen kann. Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass deren Rechtmäßigkeit überprüft wird. Für diesen Fall kann der Arbeitnehmer eine entsprechende Überprüfungsklage/ Änderungskündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
 
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