

Auch außerhalb Europas sorgt das Arbeitsrecht immer wieder für Schlagzeilen. Besonders eindrucksvoll zeigt dies ein aktueller Fall aus Australien: Die nationale Fluggesellschaft Qantas wurde zu einer empfindlichen Strafe verurteilt, weil sie während der Corona-Pandemie tausende Beschäftigte entlassen und deren Arbeitsplätze anschließend an Fremdfirmen vergeben hatte. Der Fall verdeutlicht, dass weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen – gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten – nur unter strenger Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben zulässig sind. Er ist damit auch für deutsche Arbeitgeber ein wichtiges Warnsignal.
Während der COVID-19-Pandemie entschied sich Qantas, rund 1.800 Beschäftigte (Boden- und Abfertigungspersonal) zu entlassen. Diese Tätigkeiten wurden anschließend im Wege des Outsourcing an externe Dienstleister vergeben. Der Konzern begründete diesen Schritt mit den massiven finanziellen Einbußen während der Pandemie und der Notwendigkeit, die Betriebskosten drastisch zu senken.
Ein australisches Gericht stellte jedoch fest, dass die Maßnahme gegen geltendes Arbeitsrecht verstieß. Nach den Feststellungen des Gerichts habe Qantas gezielt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen, die gewerkschaftlich organisiert waren, und damit die Mitbestimmungsrechte umgangen. Die Richter stuften das Vorgehen als rechtswidrige Massenentlassung ein.
In der Folge wurde die Fluggesellschaft zu einer Geldstrafe von umgerechnet rund 50 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht betonte, dass die Sanktion ausdrücklich so hoch bemessen wurde, dass sie „nicht als normale Betriebskosten, sondern als abschreckende Maßnahme“ verstanden werden müsse.
Der entscheidende Punkt lag in der rechtlichen Bewertung des Gerichts: Die Entlassungen während der Pandemie stellten keine sozial gerechtfertigte oder betriebsnotwendige Maßnahme dar, sondern eine unzulässige Umgehung gesetzlicher Schutzvorschriften. Durch das Outsourcing habe Qantas faktisch denselben Geschäftsbetrieb fortgeführt – nur mit anderen Vertragspartnern.
Damit war das entscheidende Kriterium einer echten Betriebsänderung nicht erfüllt. Das Gericht betonte, dass wirtschaftliche Zwänge – so nachvollziehbar sie auch sein mögen – keine Rechtfertigung für die Missachtung arbeitsrechtlicher Beteiligungs- und Schutzrechte bieten. Unternehmen, die Restrukturierungen durchführen, seien verpflichtet, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen frühzeitig einzubeziehen und transparente Verfahren einzuhalten.
Bedeutung für die Praxis
Der Fall Qantas steht exemplarisch für ein Risiko, das auch in Deutschland besteht: Wer bei umfangreichen Restrukturierungen oder Personalabbau überhastet handelt, setzt sich erheblichen Haftungs- und Imagegefahren aus.
Arbeitgeber sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
Das Beispiel zeigt eindrücklich: Wirtschaftlicher Druck entbindet nicht von arbeitsrechtlichen Pflichten. Eine vermeintlich pragmatische Lösung – wie die Auslagerung ganzer Belegschaftsbereiche – kann sich im Nachhinein als rechtlich und finanziell fatal erweisen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Umstrukturierungen, Outsourcing oder Massenentlassungen planen, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Freier dabei, Ihre Maßnahmen rechtssicher zu gestalten und Risiken zu vermeiden – bevor es zu spät ist.
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