Im Rahmen seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht spielt insbesondere die Beratung und Vertretung auf dem speziellen Bereich der Zeitarbeit in Hagen und Umgebung eine gewichtige Rolle.
Rechtsanwalt Freier berät Sie auf diesem Gebiet insbesondere bei Fragen zu folgenden Bereichen:
Gerade die Zeitarbeit - genauer gesagt - die Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit, wirft eine Vielzahl von Fragen auf.
Aktuell erscheinen eine Vielzahl von Artikeln in den Zeitungen und dem Internet, die sich mit der Zeitarbeit auseinandersetzen. In diesen Artikeln wird die Zeitarbeitsbranche regelrecht verteufelt, ohne dass erkannt wird, dass hier auch rechtschaffen tätige Arbeitgeber Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tariffähigkeit eines Zusammenschlusses von Gewerkschaften. Gerichtet ist diese Entscheidung allerdings ausschließlich auf den aktuellen Sachstand; das heißt, ob die betroffene Gewerkschaft jetzt zurzeit tariffähig ist?
Für den zurückliegenden Zeitraum liegt eine solche obergerichtliche Entscheidung noch nicht vor. Dies ist allerdings für die Firmen aus Zeitarbeit in Zukunft von erheblicher Bedeutung, weil sich daraus ergeben könnte, ob sie gegebenenfalls Nachzahlungen leisten müssen.
Aus der anderen Perspektive betrachtet, ergibt sich für viele Arbeitnehmer, die im Bereich Zeitarbeit in Hagen oder bundesweit eingesetzt sind oder waren, die Frage, ob die ihnen gegenüber abgerechneten Beträge nicht gegebenenfalls zu gering waren.
Darüber hinaus gibt es, gleich aus welcher Perspektive betrachtet, eine Vielzahl von rechtlichen Erwägungen, die berücksichtigt werden müssen.
Für den Arbeitgeber stellen sich folgende Fragen:
Weit wichtiger ist allerdings für Firmen aus der Zeitarbeit in Hagen die Frage, ob auch die Sozialversicherungsträger nun Nachzahlungen verlangen können. Hier ist eine individuelle Risikoabschätzung erforderlich und gegebenenfalls schon jetzt die Einleitung von weitreichenden Entscheidungen notwendig.
Für den Arbeitnehmer stellt sich hingegen die Frage, ob er gegebenenfalls von seinem Arbeitgeber noch rückständigen Lohn, gegebenenfalls Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld oder sonstige Leistungen verlangen kann.
Rechtsanwalt Freier berät auch in diesem Bereich gerne und umfassend.