Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet im deutschen Recht die gewerblichen Schutzrechte von Gewerbetreibenden sowohl an immateriellen Gütern wie auch beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.

Auch das Patent-, Marken- und Designrecht, und auch das Halbleiterschutzgesetz oder das Sortenschutzgesetz regeln Voraussetzung, Inhalt und Schranken der dem Rechteinhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte, was auch einen Teil dieses Rechtsgebietes darstellt.

Zum gewerblichen Rechtsschutz zählt aber insbesondere auch das Lauterkeitsrecht insoweit, da es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt, obwohl es den Gewerbetreibenden kein Immaterialgüterrecht gewährt (wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz).
Das so entstandene Gebiet wird als Grüner Bereich (nach der Fachzeitschrift GRUR, die einen grünen Einband hat) bezeichnet.

Das Urheberrecht wird zwar nicht zu den gewerblichen Schutzrechten gezählt, da es den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen betrifft, die mehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich entstammen, es findet hier aber umfassenden Niederschlag.

Gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht werden unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst.Der gewerbliche Rechtsschutzstellt in soweit einen weiteren Leistungsbereich von Rechtsanwalt Freier dar.
Unabhängig davon, ob sie eine Abmahnung von einem Wettbewerber erhalten, ob sie einen Wettbewerber wegen unlauterer Werbung oder sonstigen unlauteren Handlung abmahnen wollen, bei Fragen hierzu steht Ihnen Rechtsanwalt freier jederzeit gern zur Verfügung. Zu diesem vielfältigen Bereich finden Sie in unseren News darüber hinaus umfassende weitere Informationen.

 
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