25.03.2026

Kündigungsschutz bei jedem Abschnitt der Elternzeit?

LAG Hamm, Urt. v. 05.11.2025 – 11 SLa 394/25:

Kündigungsschutz bei gestückelter Elternzeit – Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern

Einführung

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 5. November 2025 eine für das Arbeitsrecht und den Kündigungsschutz während der Elternzeit wegweisende Entscheidung getroffen. Gerade für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Raum Hagen, Märkischer Kreis und südliches Ruhrgebiet ist das Urteil relevant, da es die Rechte bei mehrfach unterbrochener Elternzeit stärkt und Unsicherheiten im Umgang mit gestückelten Elternzeiten beseitigt.

 

Der Fall

Ein seit Juli 2024 beschäftigter Techniker beantragte Elternzeit in mehreren Teilabschnitten, darunter auch Phasen mit Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber sprach am 9. Oktober 2024 eine Kündigung aus, die in den achtwöchigen Kündigungsschutzzeitraum vor Beginn des zweiten Abschnitts der Elternzeit fiel. Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen die Kündigung und machte den besonderen Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG geltend.

 

Die Entscheidung

Das LAG Hamm stellte klar: Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG gilt nicht nur vor dem ersten, sondern vor jedem einzelnen Abschnitt der Elternzeit, sofern diese von vornherein in mehreren Zeiträumen beantragt wurde. Eine Kündigung im achtwöchigen Schutzzeitraum vor einem weiteren Elternzeit-Abschnitt ist daher unwirksam. Das Gericht betonte, dass der Gesetzeszweck – der Schutz der Eltern vor nachteiligen Maßnahmen wegen der Elternzeit – unabhängig von der Aufteilung der Elternzeit gilt. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

 

Bedeutung für die Praxis

Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil: Der besondere Kündigungsschutz greift vor jedem beantragten Abschnitt der Elternzeit. Eine Kündigung während des Schutzzeitraums ist grundsätzlich unwirksam. Typische Fehler sind die Annahme, der Schutz gelte nur vor dem ersten Abschnitt, oder die Missachtung der Schutzfristen bei gestückelter Elternzeit. Arbeitnehmer können sich auf einen umfassenden Schutz verlassen, auch wenn sie ihre Elternzeit flexibel gestalten. Empfehlenswert ist für beide Seiten eine frühzeitige und transparente Kommunikation über die geplanten Zeiträume.

 

Fazit

Das LAG Hamm stärkt den Kündigungsschutz bei gestückelter Elternzeit und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Für Unternehmen und Beschäftigte im Raum Hagen, Märkischer Kreis und südliches Ruhrgebiet ist die Entscheidung ein wichtiger Leitfaden.

Wenn Sie Fragen zu Kündigung, Elternzeit oder anderen Themen im Arbeitsrecht haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Freier als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hagen, Märkischer Kreis und Umgebung gerne beratend zur Seite. Nutzen Sie auch außerhalb unserer Sprechzeiten unseren Chat-Bot und Anrufbeantworter, damit wir schnellstmöglich zusammenkommen.

 
Rechtsanwalt Freier | Photos by www.steur.de | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Datenschutzerklärung | Sitemap | Suche