Abmahnung

Definition

Eine Abmahnung im Bereich des Arbeitsrechts dient regelmäßig dazu, der jeweils anderen Vertragspartei (dem Abgemahnten), dass heißt dem Abgemahnten vor Augen zu führen, dass er gegen vertragliche Pflichten verstößt. Die Abmahnung ist das richtige Mittel, wenn unmittelbare Saktionen unangemessen wären, weil der abgemahnten Partei zunächst die Chance zur Verhaltensbesserung gegeben werden soll. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Arbeitsgeber abmahnen kann, aber auch der Arbeitnehmer kann eine Abmahnung in Richtung seines Arbeitgebers aussprechen.

Regelmäßig ist es so, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten ein Fehlverhalten vor Augen führen möchte und ihn dadurch dazu bewegen möchte, dieses Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen.

Dies kann zum Beispiel ein Fehlverhalten auf der Verhaltensebene oder der Leistungsebene sein.

Erscheint ein Mitarbeiter zum Beispiel angetrunken zur Arbeit, kommt der Mitarbeiter öfter zu spät, fehlt der Mitarbeiter unentschuldigt (unentschuldigtes Fehlen) auf der Arbeit oder verhält der Mitarbeiter sich gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen unkollegial, so kommt eine Abmahnung wegen dieses Fehlverhaltens in Frage.

Ist der Arbeitnehmer auf der Arbeit nicht konzentriert, setzt sich nicht für das Unternehmen ein, oder arbeitet schlicht offensichtlich langsam, so kann auch dieses Verhalten eine Abmahnung nach sich ziehen.

Zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Fehlverhalten auch unbedingt eine Abmahnung nach sich ziehen muss. Der Arbeitgeber kann auch zunächst den Arbeitnehmer lediglich ermahnen.

Wird allerdings eine Abmahnung ausgesprochen, so muss der Arbeitgeber auch darauf achten, dass diese den formellen Anforderungen entspricht.

Insbesondere muss darauf achtgegeben werden, dass das tatsächliche Fehlverhalten ganz konkret dargestellt wird. Der Arbeitgeber soll den Arbeitnehmer auch darauf hinweisen, dass er im Falle eines wiederholten Fehlverhaltens auch mit dem Ausspruch weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegebenenfalls sogar bis hin zur Kündigung rechnen muss. Wird diese Form nicht eingehalten, so handelt es sich bei dem Hinweis der Pflichtverletzung lediglich um eine Ermahnung.

 

Welche Sinn hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine offizielle Warnung des Arbeitgebers, die auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers hinweist. Sie erfüllt mehrere Zwecke:

  • Warnfunktion: Der Arbeitnehmer wird auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
  • Prävention: Sie soll künftige Verstöße verhindern.
  • Rechtliche Absicherung: Sie ist oft Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
  • Dokumentation: Das Fehlverhalten wird schriftlich festgehalten.

Kurz gesagt: Eine Abmahnung gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern, und schützt gleichzeitig den Arbeitgeber rechtlich.

 

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Eine Abmahnung kann unwirksam sein, wenn formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. Typische Gründe sind:

  • Fehlende konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens: Es muss klar erkennbar sein, welches Verhalten gerügt wird.
  • Unverhältnismäßigkeit: Die Abmahnung ist zu hart im Verhältnis zum Verstoß.
  • Verjährung oder Zeitablauf: Liegt das Fehlverhalten lange zurück, kann eine Abmahnung nicht mehr zulässig sein.
  • Fehlende Ankündigung: Bei wiederholtem Fehlverhalten muss der Arbeitnehmer zuvor die Möglichkeit zur Besserung gehabt haben.
  • Unberechtigter Aussteller: Nur der Arbeitgeber oder eine dazu befugte Person darf abmahnen.

Eine Abmahnung ist unwirksam, wenn sie nicht klar, nicht gerechtfertigt oder formal fehlerhaft ist.

 

Kann ein Arbeitnehmer auch abmahnen?

Oft wird übersehen, dass auch der Arbeitnehmer seinen Arbeitsgeber abmahnen kann.

Zahlt zum Beispiel der Arbeitgeber in dieser den Lohn unpünktlich, oder verkürzt der Arbeitsgeber ohne rechtliche Grundlage die Pausenzeiten, oder verweigert der Arbeitgeber ohne Grund die Gewährung von Urlaub, so ist der Arbeitnehmer berechtigt den Arbeitgeber auf dieses Fehlverhalten hinzuweisen. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auch mitteilen, dass der Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber weiterhin dieses Fehlverhalten an den Tag legt, zum Beispiel seine Arbeitskraft zurückbehält, bis das Fehlverhalten aufhört.

 
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