Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist das rechtliche Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und schafft damit Klarheit und Verlässlichkeit für beide Seiten. Neben dem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es auch den befristeten Arbeitsvertrag. 

Was ist ein Arbeitsvertrag?

 

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, gegen Entgelt weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit zu leisten – und der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist. Damit entsteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, das sich vom freien Dienst- oder Werkvertrag unterscheidet.

Gesetzlich geregelt ist der Arbeitsvertrag in § 611a BGB. 

Welche Form hat ein Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Allerdings schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag übergeben werden müssen. Ein vollständig schriftlicher Arbeitsvertrag ist daher in der Praxis üblich und empfehlenswert.

Welchen Inhalt muss ein Arbeitsvertrag haben?

Ein Arbeitsvertrag sollte insbesondere folgende Punkte regeln:

 

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Jedes einzelne Arbeitsverhältnis bringt besondere Umstände mit sich, sodass auch individuelle Regelungen getroffen werden müssen, wie bspw. die Nutzung eines Dienstfahrzeugs oder Regelungen zu Dienstreisen. Es empfiehlt sich, jede einzelne Tätigkeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht umfangreich bewerten zu lassen, sodass keine Regelungslücken entstehen können. 

Welche Rechten und Pflichten bestehen in einem Arbeitsvertrag?

Mit dem Arbeitsvertrag verpflichten sich beide Seiten zu bestimmten Verhaltensweisen:

  • Der Arbeitnehmer zur persönlichen Arbeitsleistung, Pünktlichkeit, Loyalität und zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen.

  • Der Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts, zum Schutz der Gesundheit, zur Gleichbehandlung und zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Praxistipp

Ein klar formulierter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten.

Für Arbeitnehmer ist es ratsam, einen Vertrag vor der Unterschrift genau zu prüfen oder prüfen zu lassen – besonders bei Klauseln zu Befristungen, Ausschlussfristen oder Nebentätigkeiten.

Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, gerade ältere Arbeitsverträge prüfen zu lassen. Auch die Verwendung von sog. Musterarbeitsverträgen werfen in der Praxis häufig Regelungslücken auf und müssen auf das konkrete Arbeitsverhältnis angepasst werden. 

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