Befristeter Arbeitsvertrag

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

 

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das zeitlich oder zweckbezogen begrenzt ist. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Man unterscheidet:

  • Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG): bis zu zwei Jahre möglich, maximal dreimal verlängerbar.
  • Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG): z. B. Vertretung, Projektarbeit, Erprobung oder Haushaltsmittel.

Was ist eine sachgrundlose Befristung?

 

Eine sachgrundlose Befristung liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis zeitlich befristet wird, ohne dass ein rechtfertigender Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt.
Sie ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG grundsätzlich bis zu zwei Jahre zulässig, wobei innerhalb dieser Zeit bis zu drei Verlängerungen möglich sind.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer war zuvor nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt („Vorbeschäftigungsverbot“).
  • Die Befristung muss schriftlich vor Arbeitsantritt vereinbart werden (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Was ist eine Befristung mit Sachgrund?

 

Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nur vorübergehend besteht und dafür ein rechtfertigender Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG gegeben ist.
Beispiele: Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters, Projektarbeit, vorübergehender betrieblicher Bedarf oder Erprobung.

Wichtige Merkmale:

  • Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer, solange der Sachgrund objektiv besteht.
  • Auch mehrfache Befristungen hintereinander („Kettenbefristungen“) sind zulässig, sofern der jeweilige Sachgrund tatsächlich vorliegt.

Was ist eine Kettenbefristung?

 

Von einer Kettenbefristung spricht man, wenn mehrere befristete Verträge hintereinander abgeschlossen werden.
Das ist grundsätzlich möglich – aber nur, solange jeder Vertrag durch einen neuen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.

Wird der Arbeitnehmer dauerhaft in den regulären Betriebsablauf integriert, kann das Gericht die Befristung als rechtsmissbräuchlich einstufen.

Wie kann ich gegen eine unwirksame Befristung vorgehen?

 

Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 17 TzBfG).
Versäumt man die Frist, gilt der Vertrag als wirksam beendet.

 
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