Der Teilzeitjob

Was ist ein Teilzeitjob?

Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeitet als vergleichbare Vollzeitmitarbeiter. Demnach kann nicht pauschal festgelegt werden, wann es sich um Teilzeitarbeit und wann um Vollzeitarbeit handelt. Dies ist von den Bedingungen des jeweiligen Betriebes abhängig. Dies geht auch aus § 2 TzBfG hervor.

Als Prinzip gilt, dass ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, wenn keine sachlichen Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Neben den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gelten für Arbeitnehmer in Elternzeit zusätzlich die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Für Schwerbehinderte ergibt sich zusätzlich ein Anspruch auf Teilzeitarbeit aus dem SGB IX.

 
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