Lohn

1. Allgemeines

Schließen die Parteien einen Arbeitsvertrag, verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und erhält hierfür als Gegenleistung eine Vergütung. Hinsichtlich der Höhe kann eine Regelung üblicherweise im Arbeitsvertrag enthalten sein; allerdings ist auch eine Verweisung auf einen Tarifvertrag möglich, der dann eine entsprechende Vergütung der Arbeitsleistung regelt. Wird hingegen eine Vergütung ausdrücklich nicht vereinbart, so sieht das Gesetz vor, dass sie als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Von dem Bruttoarbeitsentgelt werden Sozialversicherungsbeiträge sowie die Abgaben an das Finanzamt vom Arbeitgeber von Gesetzes wegen einbehalten und an die jeweils zuständige Stelle abgeführt.

Die Netto-Arbeitsvergütung ist bar auszuzahlen, wobei allerdings eine Überweisung auf ein Bankkonto mit Einverständnis des Arbeitnehmers üblich ist.

Der Anspruch auf die Arbeitsvergütung besteht grundsätzlich nur, soweit der Arbeitnehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Ausnahmsweise besteht der Anspruch auch dann, wenn der Arbeitgeber mit der Annahme der vom Arbeitnehmer angebotenen Leistung in Verzug ist, dh diese nicht rechtzeitig annimmt. Diesbezüglich trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko.

Des Weiteren besteht der Anspruch auch bei Erkrankung des Arbeitnehmers fort.

 

2. Lohn

Als Lohn wird die Arbeitsvergütung bezeichnet, die einem Arbeiter bezahlt wird.

 

3. Gehalt

Als Gehalt wird die Arbeitsvergütung bezeichnet, die einem Angestellten gezahlt wird.

 

4. Zurückbehaltungsrecht

Lohn, Gehalt, Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht des Schuldners, seine Leistung zu verweigern, bis sein Gläubiger einer ihm obliegenden Leistungspflicht nachgekommen ist.

Für das Zurückbehaltungsrecht müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (1) eine erfüllbare Schuld, (2) einen fälligen Gegenanspruch und (3) Konnexität, dh der Gegenanspruch muss aus demselben rechtlichen Verhältnis fließen.

 
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