Arbeitgeberverband

Aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass dies einen Zusammenschluss von Arbeitgebern darstellt. Durch die Verbände versuchen sie zusammen politische Vorstellung durchzusetzten und betreiben Lobby-Arbeit. Allerdings sind die Verbände auch dafür da um Tarrifverträge mit Gewerkschaften abzuschließen.

Regelmäßig sind die Vereine als  rechtsfähiger Verein mit gemeinnützigem Charakter (§ 21 BGB) organisiert. Zu ihren Organen gehören die Verbandsversammlung und der Vorstand, ergänzt durch einen oder mehrere Geschäftsführer sowie Hauptgeschäftsführer, die anstelle des Vorstands die Vertretung und Führung des Verbands übernehmen. Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erlangt und endet mit dem Austritt. Mitglieder haben das Recht, an grundlegenden Entscheidungen des Verbands mitzuwirken, wie oben schon angesprochen,  an Abstimmungen zu Arbeitskämpfen, dem Abschluss von Tarifverträgen, der Nutzung arbeitsrechtlicher Beratung sowie Unterstützung, insbesondere während Arbeitskonflikten.

Die Arbeitgeberverbände sind in arbeitsgerichtlichen Verfahren parteifähig (§ 10 ArbGG), und ihre Vertreter haben das Recht, vor Arbeitsgerichten aufzutreten (§ 11 ArbGG). Der Aufbau der Arbeitgeberverbände erstreckt sich in der Regel von der lokalen oder regionalen Ebene bis zur Bundesebene. Diese Verbände sind entweder branchenspezifisch organisiert, wobei Arbeitgeber eines bestimmten Wirtschaftssektors für eine Region oder einen Wirtschaftsbereich einen Verband bilden. Diese Fachverbände sind auf Landesebene zusammengeschlossen, und die Landesverbände wiederum auf Bundesebene (z. B. Gesamtmetall). Neben den Fachverbänden gibt es gemischtgewerbliche Verbände, die ebenfalls für einen bestimmten Bezirk oder Wirtschaftsbereich zuständig sind und auf Landesebene koordiniert werden. Alle Verbände sind Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), die als Dachorganisation sowohl für branchenspezifische Zentralverbände als auch für übergreifende Landesverbände fungiert. Es gibt auch Arbeitgeberverbände, die nicht der BDA angehören.

 
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