Vertrauensarbeitszeit

Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell, das auf Eigenverantwortung der Arbeitnehmer basiert. Allgemein beschreibt sie eine Arbeitszeitregelung, bei der der Arbeitgeber nicht den genauen Beginn und das Ende der Arbeitszeit kontrolliert, sondern darauf vertraut, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit eigenständig einhält. Der Umfang der Arbeitszeit bleibt festgelegt, und der Arbeitgeber verzichtet lediglich auf die Überwachung der zeitlichen Lage. 

Im arbeitsschutzrechtlichen Kontext gilt, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) auch bei Vertrauensarbeitszeit uneingeschränkt anzuwenden sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Höchstarbeitszeiten sowie Ruhezeiten eingehalten werden, um den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt wurde. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Erfassung erfolgt, auch wenn sie die Pflicht an die Arbeitnehmer delegieren. Diese Delegation erfordert klare Anweisungen und stichprobenartige Kontrollen.

Im vertraglichen Kontext bedeutet Vertrauensarbeitszeit, dass Arbeitnehmer trotz flexibler Einteilung ihrer Arbeitszeiten den vereinbarten Arbeitsumfang erfüllen müssen. Überstunden können geltend gemacht werden, wenn der Arbeitsumfang durch die Selbstbestimmung nicht eingehalten werden kann. Das BAG hat entschieden, dass Vertrauensarbeitszeit allein nicht die Vergütung oder den Ausgleich von Überstunden ausschließt. Eine Betriebsvereinbarung, die pauschale Ausgleichsregelungen für Mehrarbeit vorsieht, kann unwirksam sein, wenn sie nicht transparent und fair gestaltet ist.

Im Hinblick auf das Betriebsverfassungsrecht hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Betriebsrat alle relevanten Informationen zur Überwachung der Arbeitszeit bereitzustellen. Der Betriebsrat hat zudem ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit.

Zusammenfassend bleibt Vertrauensarbeitszeit ein mögliches Arbeitszeitmodell, erfordert jedoch eine klare Abgrenzung und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine fehlerhafte Umsetzung oder falsche Annahmen über die Pflichten und Rechte können zu rechtlichen und organisatorischen Problemen führen. Die Arbeitgeber müssen sich der Verantwortlichkeiten bewusst sein, insbesondere in Bezug auf Arbeitsschutz und Arbeitszeiterfassung, um Konflikte zu vermeiden.

 
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