
Die Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen, obwohl dieser seine Arbeitsleistung vorübergehend nicht erbringen kann. Die häufigsten Fälle der Entgeltfortzahlung ergeben sich bei Krankheit sowie an gesetzlichen Feiertagen.
Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer, die aufgrund einer unverschuldeten Krankheit arbeitsunfähig sind, Anspruch auf bis zu sechs Wochen (42 Tage) Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Voraussetzungen hierfür sind:
Nach Ablauf der sechs Wochen haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse, das jedoch niedriger als das ursprüngliche Gehalt ausfällt.
Arbeitnehmer, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags nicht arbeiten können, behalten gemäß § 2 EFZG ihren Vergütungsanspruch. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Entgelt in derselben Höhe zu zahlen, die der Arbeitnehmer an einem regulären Arbeitstag erhalten hätte.
Die Entgeltfortzahlung dient dem Schutz der Arbeitnehmer und soll finanzielle Einbußen bei kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit vermeiden.