Eine Betriebsvereinbarung ist eine betriebliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer regelt. Sie enthält sowohl einen schuldrechtlichen Teil, der das Verhältnis zwischen Arebitgeber und Betriebsrat beschreibt, als auch einen normativen Teil, der die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten gestaltet. Die Betriebsvereinbarung muss schriftlich abgeschlossen und von beiden Seiten unterzeichnet werden. Sie gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebs, einschließlich später eingestellter Mitarbeiter, jedoch nicht für leitende Angestellte oder bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer. Regelungen über den möglichen Inhalt finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Die Betriebsvereinbarung kann sowohl verpflichtende als auch freiwillige Regelungen enthalten. Verpflichtende Betriebsvereinbarung betreffen Bereiche, in denen der Betriebsrat bei einer Meinungsverschiedenheit die Einigungsstelle anrufen kann, um eine Entscheidung zu erzwingen. Freiwillige Betriebsvereinbarung hingegen können nicht gegen den Willen des AG durchgesetzt werden. Die Inhalte einer Betriebsvereinbarung dürfen nicht gegen geltendes Gesetz oder Tarifverträge verstoßen, es sei denn, es handelt sich um dispositives Recht, also gesetzliche Vorschriften, die abgeändert werden dürfen.
Betriebsvereinbarungen haben eine unmittelbare und zwingende Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse und können nur durch günstigere individuelle Vereinbarungen übergangen werden. Sie können durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf der vereinbarten Frist beendet werden. Nach Ablauf können sie nachwirken, bis eine neue Vereinbarung getroffen wird, es sei denn, es handelt sich um freiwillige Betriebsvereinbarung. Konflikte über Betriebsvereinbarung werden im Arbeitsgericht geklärt, wobei der Betriebsrat keine Ansprüche für einzelne Arbeitnehmer geltend machen kann.
Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarung, und falls tarifliche Regelungen existieren oder erwartet werden, entfalten diese eine Sperrwirkung, sodass die Betriebsvereinbarung in diesen Bereichen keine Regelungen treffen kann. Eine spätere Betriebsvereinbarung kann eine frühere ablösen, selbst wenn sie für die Arbeitnehmer nachteiliger ist.
Zusammenfassend ist die Betriebsvereinbarung ein wichtiges Instrument zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten, das in engem rechtlichen Rahmen agiert und sowohl für den Arbeitgeber als auch den Betriebsrat bindend ist.