Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das während der versicherten Tätigkeit eintritt und zu einem Gesundheitsschaden oder Tod führt. Er ist in der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt (§ 8 SGB VII) und umfasst sowohl Unfälle am Arbeitsplatz als auch auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit (sogenannte Wegeunfälle).

Arbeitsunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (z. B. Berufsgenossenschaften) geprüft und entschädigt. Zu den Leistungen gehören Heilbehandlung, Verletztengeld sowie, bei dauerhaften Schäden, Rentenzahlungen.

Nicht als Arbeitsunfälle gelten Ereignisse, die auf rein private Tätigkeiten während der Arbeitszeit zurückzuführen sind (z. B. private Erledigungen während der Mittagspause außerhalb des Betriebsgeländes). In Einelfällen muss sets geprüft werden, ob zwischen dem schädigenden Ereignis und der Arbeitstätigkeit ein ausreichender Zusammenhang besteht. In letzter Zeit hat sich die Frage gestellt, in wie fern Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfall gewertet werden können. Mit Änderung des § 8 SGB VII hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der Verischerungsschutz im gleichen Umfang  besteht wie bei der Tätigkeitsausübung im Unternehmen selbst. Auch hier gilt, dass im Einzelfall der betriebliche Zusammenhang untersucht werden muss.  

Einen Arbeitsunfall muss das Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzeigen (§ 193 Abs. 1, 5 SGB VII). 

 
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