Weihnachtsgeld (Betriebliche Übung)

Das Weihnachtsgeld stellt ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer dar. Die Höhe des Weihnachtsgeldes sowie der Zeitpunkt für die Zahlung wird durch eine entsprechende Regelung zwischen den Parteien festgesetzt, ist allerdings in der Regel von Branche, Unternehmen und Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert nicht. Allerdings kann sich ein Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Zudem kann sich ein Anspruch auch aus wiederholter freiwilliger Leistung des Arbeitgebers (sog. betriebliche Übung) ergeben, wenn der Arbeitgeber sich bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit nicht ausdrücklich vorbehält.

Zu beachten ist, dass im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag auch Regelungen getroffen werden können, wegen derer der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet.

 
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