Im Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers geregelt. Es handelt sich um einen regelmäßig 2-seitigen Vertrag, bei dem auf der einen Seite der Arbeitnehmer und auf der anderen Seite der Arbeitgeber die vertragsschließenden Parteien sind.
Regelmäßig werden in Arbeitsverträgen Regelungen zu den vertragswesentlichen Umständen des Arbeitsvertrages getroffen. Hierzu zählt in erster Linie das Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) und auf der anderen Seite die Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers, nämlich welche Tätigkeit er ausüben muss (Berufsbezeichnung/Stellenbeschreibung) und in welchem Umfang er für den Arbeitgeber tätig wird. Hier werden regelmäßig die Arbeitszeiten allerdings auch Pausenzeiten, Bereitschaftszeiten und sonstige Dienstzeiten geregelt.
Oft finden sich in Arbeitsverträgen auch Regelungen zur Erbringung von Überstunden.