Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung, also Zahlung des sog. Urlaubsentgelts. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsentgelt mit dem sog. Urlaubsgeld, das eine zusätzlich gezahlte Vergütung darstellt und in zahlreichen Tarifverträgen vorgesehen ist. In der Regel beträgt das Urlaubsgld 30% - 100% des Urlaubsentgelts. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht.