Auch die Heimarbeit ist anzumelden. Der Arbeitnehmer hat ein detailliertes Buch über seine Tätigkeit sowie sein Entgelt zu führen. Das Buch muss jederzeit von Behörden nachvollzogen werden können. Auch die Heimarbeit ist wie jede sonstige arbeitsrechtliche Tätigkeit gesetzlich im Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt. Die Rechte und Pflichten des Heimarbeiters sind dort niedergeschrieben.