Die Schwierigkeit der Bezahlung bei der Heimarbeit liegt darin, dass der Arbeitgeber nicht nachvollziehen kann, wie viel Arbeitszeit der Arbeitnehmer tatsächlich für das Erledigen der Aufgabe benötigt. Aus diesem Grund wird oft ein Stücklohn vereinbart. Das heißt jedoch weiterhin, dass der Heimarbeiter nach eigenem Tempo arbeiten kann.
Nach dem Heimarbeitsgesetz stehen dem Heimarbeiter die gleichen Leistungen zu wie anderen Arbeitnehmern auch. Auch hier besteht ein Urlaubsanspruch und Mutterschutz.