Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 BetrVG aufgeführt. Der Betriebsrat fungiert als Repräsentant der Arbeitnehmer. Er setzt sich gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend für die Arbeitnehmer ein, prüft Anregungen der Arbeitnehmer und leitet diese an den Arbeitgeber weiter.
Der Betriebsrat ist sowohl bei der Einstellung als auch bei der Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören.
Eine der wichtigsten Tätigkeiten des Betriebsrats ist es, zu kontrollieren, ob die zugunsten der Arbeitnehmer bestehenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Betriebsräte werden gesetzlich besonders geschützt, damit sie ihre Aufgaben und Pflichten so gut wie möglich ausführen können und keine Nachteile befürchten müssen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betriebsrat in Fällen
Und weiteren ein Mitbestimmungsrecht innehat.