Was macht der Betriebsrat?

Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sind in § 80 BetrVG aufgeführt. Der Betriebsrat fungiert als Repräsentant der Arbeitnehmer. Er setzt sich gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend für die Arbeitnehmer ein, prüft Anregungen der Arbeitnehmer und leitet diese an den Arbeitgeber weiter.

Der Betriebsrat ist sowohl bei der Einstellung als auch bei der Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören.

Eine der wichtigsten Tätigkeiten des Betriebsrats ist es, zu kontrollieren, ob die zugunsten der Arbeitnehmer bestehenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

Betriebsräte werden gesetzlich besonders geschützt, damit sie ihre Aufgaben und Pflichten so gut wie möglich ausführen können und keine Nachteile befürchten müssen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betriebsrat in Fällen

  • Der Einstellung des Arbeitsnehmers
  • Der Kündigung des Arbeitnehmers
  • Der Betrieblichen Änderung
  • Der Kontrolle und Festsetzung der Arbeitszeit und Bedingungen
  • Von Notfällen
  • Der Überwachung der Arbeitnehmer durch technische Einrichtungen
  • Des Aufbaus von Sozialeinrichtungen (z.B. Kantine, Pausenräume, Betriebskindergarten)

Und weiteren ein Mitbestimmungsrecht innehat.

 
PINKVOSS DAHLMANN & PARTNER | Photos by www.steur.de | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Datenschutzerklärung | Sitemap | Suche