Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Zu den wichtigsten Rechten, die der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber hat sind folgende:

  • Informationsrechte: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat unterrichten (bspw. Bei Personalangelegenheiten)
  • Zustimmung: Der Arbeitsgeber braucht die Zustimmung des Betriebsrats, um die in Rede stehende Maßnahme durchführen zu können. (Bsp.: Kündigung)
  • Anhörung: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat anhören und sich mit dessen Ansicht auseinandersetzen (Bsp.: Kündigung)
  • Beratung: Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich zusammensetzen, um bestimmte Angelegenheiten gemeinsam zu erörtern. (Bsp.: Betriebsänderungen)
 
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