Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Zu den wichtigsten Rechten, die der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber hat sind folgende:
- Informationsrechte: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat unterrichten (bspw. Bei Personalangelegenheiten)
- Zustimmung: Der Arbeitsgeber braucht die Zustimmung des Betriebsrats, um die in Rede stehende Maßnahme durchführen zu können. (Bsp.: Kündigung)
- Anhörung: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat anhören und sich mit dessen Ansicht auseinandersetzen (Bsp.: Kündigung)
- Beratung: Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich zusammensetzen, um bestimmte Angelegenheiten gemeinsam zu erörtern. (Bsp.: Betriebsänderungen)