Frist einer Kündigungsschutzklage

Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nach dem Kündigungsschutzgesetz 3 Wochen.

Diese Frist gilt in jedem Fall, in der sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, unabhängig davon, ob es eine Beendigungs- oder eine Änderungskündigung ist, zur Wehr setzen will.

 
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