Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung (=außerordentliche Kündigung) führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass die gesetzlichen Fristen einzuhalten sind. Da sie eine für den Arbeitnehmer ungünstige Form der Kündigung darstellt, ist die fristlose Kündigung nur möglich, wenn ein sog. wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, wegen derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Beispiele hierfür sind: Begehung von erheblichen Straftaten, Verstöße gegen die Betriebsordnung und den Betriebsfrieden, sonstiges zum Vertrauensbruch beim Arbeitgeber führendes Verhalten des Arbeitnehmers.

 
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